Allgemeine Geschäftsbedingungen
Scientific Computers GmbH Friedlandstrasse 18 D-52064 Aachen/Germany
§ 1 Allgemeines
Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers
(AN) liegen ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zugrunde. Von diesen abweichende oder
ergänzenden Bedingungen des Auftraggebers (AG) haben nur
Gültigkeit, wenn sie vom AN ausdrücklich schriftlich bestätigt
werden.
§ 2 Lieferung, Lieferfristen
1. In Angeboten und Kaufverträgen genannte Lieferfristen
sind unverbindliche Angaben des AN ohne rechtliche Verpflichtung.
Ein erster Liefertermin kann verbindlich im Einzelvertrag
vereinbart werden; dies muss ausdrücklich und schriftlich
geschehen. In diesem Fall muss der AG bei Verzugseintritt
eine Nachfrist von 6 Wochen zur Erfüllung seiner
Verpflichtungen gewähren. Kommt der AN seiner
Lieferverpflichtung auch innerhalb dieser Frist
nicht nach, so kann der AG vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach
Ablauf der Nachfrist gegenüber dem AN zu erklären.
Die Ausübung des Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen,
wenn der AG für den Verzug allein oder weit überwiegend
verantwortlich ist oder wenn ein vom AN nicht zu
vertretender verzugssauslösender Umstand zu einer
Zeit eintritt, zu welcher sich der AG im Verzug
mit der Annahme befindet. Schadensersatz wegen
Verzugsschaden oder Nichterfüllung ist neben dem
Rücktritt ausgeschlossen.
2. Lieferverzögerungen, die außerhalb des Einwirkungsbereiches
des AN liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung,
Materialausfall, Brand, Beförderungssperren, Embargo oder
kriegerische Handlungen hat der AN nicht zu vertreten.
3. Dem AN steht die Wahl des Transportmittels und –weges frei.
4. Teillieferungen sind zulässig
5. Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung gehen
zu Lasten des AG, sofern
im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung des AN nichts
Abweichendes vereinbart wurde.
§ 3 Preise
Alle Preisangaben verstehen sich sofern nicht anders angegeben in Euro €,
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4 Zahlungen, Zahlungsverzug
1. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen
nach Lieferung durch Überweisung auf eines unserer
Geschäftskonten zahlbar. Wechsel und Schecks werden
nicht angenommen.
2. Der AG kommt in Zahlungsverzug, wenn er nicht 30
Tage nach Lieferung geleistet hat. In diesem Fall
ist der AN berechtigt, Verzugszinsen von 8 % über
dem Basiszinssatz pro angefangenen Monat zu verlangen.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht
ausgeschlossen.
3. Der AN ist im Falle des Zahlungsverzugs zum
sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, eine
weitere Fristsetzung durch den AN ist nicht erforderlich.
Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem AG zu erklären.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die dem AN
gegen den AG zustehen, behält sich der AN das Eigentum
an der gelieferten Sache vor. Die Ausübung des Rücktrittsrechts
ist vor Wiederinbesitznahme der Vorbehaltsware nicht erforderlich.
§ 6 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit dem Übergang der Ware an das beauftragte
Transportunternehmen auf den AG über.
§ 7 Nutzung von Softwareprodukten
Der AN überlässt dem AG Nutzungsrechte an den vereinbarten
Softwareprodukten gemäß den Software-Lizenzverträgen des
jeweiligen Herstellers.
§ 8 Gewährleistung
1. Dauer der Gewährleistungspflicht- bei Softwarelieferungen
entsprechend der Gewährleistungsdauer des jeweiligen Herstellers
- bei Hardwarelieferungen, sofern nichts anderes vereinbart, 1 Jahr
ab Lieferung
2. Treten bei vertragsgemäßer Nutzung Fehler auf, hat der AG
diese unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der
für die Fehlererkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich
zu melden. Er hat de AN im Rahmen des zumutbaren bei der
Beseitigung von Fehlern zu unterstützen.
3. Der AG verpflichtet sich, die gelieferte Ware unverzüglich
zu untersuchen und etwaige Sachmängel innerhalb von zwei
Wochen dem AN schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger
Anzeige besteht keine Gewährleistungspflicht des AN, es sei denn,
der Sachmangel war bei der Untersuchung der gelieferten Ware
innerhalb der Frist nicht erkennbar.
4. Für Lieferungen von Software gilt: Auf Wunsch des AN hat der
AG einen Datenträger mit dem entsprechenden fehlerhaften Softwareprodukt
zur Verfügung zu stellen und Maschinenzeit bereit zu halten.
Bei Problemen, welche im Zusammenhang mit der beim AG vorliegenden
Hardwareumgebung auftreten und nicht generell verifizierbar sind,
ist der AG verpflichtet, dem AN zum Zwecke der Problemdiagnose die
entsprechende Hardware zur Verfügung zu stellen.
§ 9 Werbeaussagen
Von Dritten im Rahmen von Prospekten, Broschüren oder sonstigem
allgemeinen Informationsmaterial gemachten Angaben sind keine
verbindlichen Beschaffenheitsangaben und begründen keine
Gewährleistungsansprüche. Die Angaben können nur durch ausdrückliche
Aufnahme in den Vertrag anspruchsauslösende
Beschaffenheitsbeschreibungen werden.
§ 10 Haftung
1. Der AN haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung eines
Produktes entstanden sind, es sei denn, der Schaden ist auf eine
vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des AN
oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
2. Der AN steht dafür ein, dass die Produkte in der Bundesrepublik
Deutschland frei von Rechten Dritter sind, die die Nutzung der Produkte
einschränken. Er stellt den AG von Schadensersatzansprüchen Dritter
wegen Schutzrechtsverletzungen frei. Macht ein Dritter gegenüber
dem AG geltend, dass die Produkte seine Rechte verletzen würden,
benachrichtigt der AG unverzüglich den AN. Er überlässt es diesem
soweit wie zulässig, die geltend gemachten Ansprüche abzuwehren.
3. Schadensersatzansprüche gegen den AN (einschließlich dessen
Erfüllungsgehilfen) über § 10.2 hinaus - gleich aus welchem
Rechtsgrund (insbesondere Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen, Verzug, Gewährleistung, Verletzung der
Fehlerbeseitigungspflicht oder sonstige positive Vertragsverletzung,
Unmöglichkeit, unerlaubte Handlung) - sind ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
4. Aufwendungsersatz ist der Höhe nach begrenzt auf die Aufwendungen,
die ein vernünftiger Dritter gemacht.
§ 11 Verjährung
Alle Ansprüche des AG gegenüber dem AN verjähren 1 Jahr nach Lieferung.
§ 12 Geheimhaltung
Der AN verpflichtet sich, nicht allgemein bekannte kaufmännische
und technische Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehungen
bekannt werden, geheim zu halten.
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen.
§ 14 Teilwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam
sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht
betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit
wie möglich verwirklicht.
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